Work Performance indicator – WPi®

QuickCheck zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

Das Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist inzwischen ein viel diskutiertes Thema bei den Fachleuten im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zahlreichen Unternehmen ist nicht bekannt, dass zur Gefährdungsbeurteilung laut Arbeitsschutzgesetz § 5 auch die Erfassung der psychischen Belastungen gehört. Bereits im September 2013 ergänzte der Gesetzgeber das Arbeitsschutzgesetz um die psychische Gesundheit als weiteres „Schutzziel“ – d. h. dieser Schutz ist aktiv zu gestalten und dieser Prozess ist zu dokumentieren.

Wie dieses Prozedere rechtssicher umzusetzen ist – auch darüber besteht an vielen Stellen immer noch Unsicherheit.

Der WPi® QuickCheck – eingesetzt als sog. orientierendes Verfahren – unterstützt Sie optimal bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung.

Die zu betrachtenden Bereiche der Mitarbeiter hierbei sind:

Arbeitsinhalt (Vollständigkeit der Aufgabe / Handlungsspielraum / Variabilität / Information / Verantwortung / Qualifikation / Emotionale „Inanspruchnahme“)

Arbeitsumgebung (Physikalische und chemische Einflüsse / Physische Einflüsse, z.B. Ergonomie / Arbeitsplatz- und Informationsgestaltung / Arbeitsmittel)

Soziale Beziehungen (Kollegen / Vorgesetzte)

Arbeitsorganisation (Arbeitszeit / Arbeitsablauf / Kommunikation / Kooperation)

Und hier die einzelnen Schritte im Überblick:

  • Bestandsaufnahme
  • Festlegen von Tätigkeiten/Bereichen
  • Ermittlung der psychischen Belastungsfaktoren
  • Bewertung der psychischen Belastung
  • Entwicklung & Umsetzung der Maßnahmen
  • Wirksamkeitskontrolle
  • Aktualisierung & Kontinuität
  • Dokumentation

Zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Wirksamkeitskontrolle wird die Analytik des WPi® QuickCheck mit entsprechendem Zeitversatz erneut eingesetzt – das Fortschreiben des Prozesshandbuchs erfüllt die Dokumentationspflicht. Sie haben nicht nur den „Ordner im Regal“ um bestmöglich auf Kontrollen von Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaft vorbereitet zu sein, sondern vor allem erhalten und steigern Sie auch die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter.